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   OLG Frankfurt, 23.08.2006 - 2 Ausl. A 36/06   

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https://dejure.org/2006,5463
OLG Frankfurt, 23.08.2006 - 2 Ausl. A 36/06 (https://dejure.org/2006,5463)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.08.2006 - 2 Ausl. A 36/06 (https://dejure.org/2006,5463)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. August 2006 - 2 Ausl. A 36/06 (https://dejure.org/2006,5463)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    EuAlÜbk Art. 3 Abs. 2; EMRK Art. 6 Abs. 3
    Auslieferung, Auslieferungshaft, Türkei, Kurden, TKP/ML, TIKKO, Mitglieder, terroristische Vereinigung, Flüchtlingsanerkennung, Folter, Zeugen, Haftbedingungen, Politmalus, Strafurteil, Strafverfolgung, menschenrechtswidrige Behandlung, faires Verfahren, fair trial, ...

  • Judicialis

    EuMRK Art. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an Zulässigkeit der Auslieferung eines strafrechtlich Verurteilten in die Türkei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch eines Mitgliedes der Vereinigung TKPML-TIKKO auf Gewährung eines fairen Verfahrens als Hindernis bei der Auslieferung seiner Person an die Türkei; Anforderungen an ein Abschiebungsverbot i.S.d. § 60 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG); Beurteilung der ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Auslieferung eines zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten in die Türkei abgelehnt - Deutsches Gericht hat Zweifel an einem fairen Verfahren in der Türkei

Papierfundstellen

  • StV 2007, 142
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.08.2006 - 2 AuslA 36/06
    Eine fehlende Auseinandersetzung mit Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte kann deshalb zu einem Verstoß gegen Grundrechte in Verbindung mit dem Rechtsstaatprinzip führen (vgl. dazu zusammenfassend die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04 -, abgedruckt in NJW 2004 3407 f.).
  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.08.2006 - 2 AuslA 36/06
    Sie ist also nur zu bejahen, wenn aufgrund bestimmter Indizien (besondere Intensität der Verfolgungsmaßnahmen, "Politzuschlag" bei der Strafzumessung, Vorschieben krimineller Handlungen, Fälschung von Beweismaterial, Manipulation des Tatvorwurfs, unzureichende Sachbehandlung) trotz des kriminellen Charakters der zur Rede stehenden Tat zu befürchten oder zu beanstanden ist, dass dem Verfolgten eine Behandlung droht oder er einer solchen unterzogen wurde, die aus politischen Gründen härter ausfällt oder ausgefallen ist, als die sonst zur Verfolgung ähnlich gefährlicher Straftaten im ersuchenden Staat übliche (vgl. zu alledem BVerfGE 80, 336-339; BVerfGE 81, 142, 149-153).
  • BGH, 16.10.2001 - 4 ARs 4/01

    Zweites Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen (Erklärung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.08.2006 - 2 AuslA 36/06
    Auch der Bundesgerichtshof prüft ein Auslieferungsverbot inzwischen nicht nur an Elementargarantien und am wesentlichen Kern der Rechtsstaatlichkeit, sondern zieht - wie das Bundesverfassungsgericht- andere Maßstäbe heran, insbesondere Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention und die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (BGH, Beschluss vom 16.10.2001 - 4 ARs 4/01 = StV 2002, 85 = NStZ 2002, 166 = JZ 2002, 464).
  • BGH, 03.12.2004 - 2 StR 156/04

    Konfrontationsrecht und faires Verfahren (Gesamtbetrachtung; Verantwortlichkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.08.2006 - 2 AuslA 36/06
    Diese fehlende Möglichkeit eines Angeklagten, die belastenden Zeugen direkt zu befragen, kann einen Verstoß gegen das Prinzip des fairen Verfahrens im Sinne des Art. 6 Abs. 3 d Europäischer Menschenrechtskonvention begründen (BGH StV 2005, 113, 114).
  • KG, 29.11.2010 - AuslA 915/06

    Auslieferungsersuchen der Türkei: Umfang der materiellen Prüfungspflicht des

    Dies ist nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (vgl. EGMR NJW 2001, 1995; EuGRZ 2003, 472, 476 f.) etwa bei Beteiligung eines Militärrichters in einem nationalen Sicherheitsgericht der Türkei fraglich (vgl. auch OLG Frankfurt am Main StV 2007, 142; OLG Bamberg NStZ 2008, 640 m.w.N.); ob eine solche Mitwirkung vorlag, war ohne Prüfung der dem Amtsgericht nicht vorliegenden förmlichen Auslieferungsunterlagen indessen nicht festzustellen.
  • VG Ansbach, 08.08.2007 - AN 1 K 05.30468

    Türkei, Terrorismusvorbehalt, nichtpolitisches Verbrechen, Strafurteil,

    (vgl. Beschluss vom 23.8.2006, 2 Ausl A 36/06), geht das erkennende Gericht bei einer Gesamtschau der Beweislage davon aus, dass das in Rede stehende Urteil der Staatssicherheitsgericht Izmir vom 10. Dezember 1996 nicht auf der behaupteten Folter beruht.

    in seinem o.g. Beschluss vom 23. August 2006 (2 Ausl A 36/06) unter Bezugnahme auf eine Stellungnahme des Auswärtigen Amtes vom 31. Juli 2006 ausgeführt hat, kann davon ausgegangen.

  • OLG Celle, 24.10.2007 - 1 ARs 25/07

    Zulässigkeit der Auslieferung eines Verurteilten an die Republik Türkei zur

    Dementsprechend sind Auslieferungen an die Türkei zum Zwecke der Vollstreckung von Urteilen türkischer Staatssicherheitsgerichte, an denen Militärrichter mitgewirkt haben, vom Senat (vgl. Beschluss vom 10.10.2007, 1 ARs 25/06 [Ausl]) und auch von mehreren anderen deutschen Oberlandesgerichten als unzulässig angesehen worden (vgl. OLG Frankfurt a. M. StV 2007, 142; OLG Stuttgart NStZ-RR 2007, 273, OLG Hamburg InfAuslR 2006, 468).
  • VG Ansbach, 06.03.2007 - AN 1 K 06.30018

    Türkei, Terrorismusvorbehalt, Grundsätze der Vereinten Nationen,

    Wie das OLG Frankfurt in seinem Beschluss vom 23. August 2006 - 2 Ausl A 36/06 unter Bezugnahme auf eine Stellungnahme des Auswärtigen Amtes vom 31. Juli 2006 ausgeführt hat, kann davon ausgegangen werden, dass aktuelle Fäll© von Folter und Misshandlung nahezu ausschließlich bei nicht offiziell erfassten polizeilichen Ingewahrsamnahmen und Inhaftierungen vorkommen.
  • KG, 10.01.2007 - AuslA 915/06

    Türkei, Auslieferung, terroristische Vereinigung, Mitglieder, PKK, faires

    Die Beteiligung eines Militärrichters an dem Urteil weckt ebenfalls Zweifel an einem fairen Verfahren (vgl. dazu näher OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 23. August 2006 - 2 Ausl A 36/06 -, veröffentlicht in juris).
  • OLG Saarbrücken, 13.12.2006 - Ausl 35/06

    Türkei, Auslieferung, Kurden, PKK, Strafverfolgung, Flüchtlingsanerkennung,

    Einige Gesetzesänderungen in der türkischen StPO und dem türkischen StGB wie z.B. die Wiedereinführung von Geld- und Bewährungsstrafen bei Folter und die Straffreiheit bei "Handeln auf Befehl" führten in der Praxis dazu, dass die Bemühungen um Eindämmung der Folter unterlaufen oder revidiert würden (vgl. Stellungnahme des UNHCR vom 15. August 2006 in dem Verfahren OLG Frankfurt 2 AuslA 36/06, Anl. zum Schriftsatz des Beistandes vom 4. Dezember 2006).
  • OLG Karlsruhe, 08.05.2007 - 1 AK 29/07

    Türkei, Auslieferung, Auslieferungshaft, Militärrichter, faires Verfahren, fair

    Nach zwischenzeitlich gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung, welche sich der Senat anschließt, verstoßen Urteile von türkischen Staatssicherheitsgerichten wegen fehlender Unabhängigkeit und Unparteilichkeit aber gegen Art. 6 Abs. 1 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, wenn an diesen ein Militärrichter mitgewirkt hat (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 10.1.2007; 1 ARs 25/06; OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.8.2006, 2 Ausl A 36/06; HansOLG Hamburg, Beschluss vom 6.10.2006. Ausl 32/06 EGMR NVwZ 2006, 1267).
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